AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Grizzly Snow Grip GmbH

Allgemeines

Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für spätere Angebote und Lieferungen gelten.

Andere Bedingungen, insbesondere auch Nebenabreden und mündliche Absprachen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Einkaufs- und Lieferbedingungen des Bestellers, soweit sie von unseren Lieferbedingungen abweichen, können nicht anerkannt werden.

Angebote + Preise

Sämtliche Angebote verstehen sich als freibleibend in Bezug auf Preis, Menge und Lieferzeit, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Geltungsdauer vereinbart ist.

Preise gelten ab Werk Oelsnitz/Vogtland, einschließlich Verpackung soweit keine andere Preisstellung im Angebot ausdrücklich genannt ist.

Bei Lieferung in das Ausland verstehen sich die vereinbarten Lieferkonditionen frei deutsche Grenze.

Es wird der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jeweils gültige Umsatzsteuersatz berechnet.

Auftragsänderung + Stornierung

Änderungen bereits verbindlich erteilter Aufträge, gleich welcher Art, werden nur dann und insoweit berücksichtigt, als diese uns ausdrücklich schriftlich vorgelegt und von uns schriftlich bestätigt werden.

Die Erstattung von Kosten und Aufwand, der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung angefallen ist, ist auch dann geschuldet, wenn dies im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer Vertragsänderung nicht ausdrücklich geregelt wird.

Lieferzeit

Lieferzeiten sind nur dann und insoweit verbindlich geregelt, als dies im Rahmen des Vertragsschlusses schriftlich festgehalten wird. Schriftlich festgehaltene Liefertermine begründen nur dann ein Fixgeschäft, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist.

In jedem Fall berechtigen höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsstörungen oder vergleichbare Ereignisse weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadensersatz oder sonstigen Ansprüchen.

Bestellungen auf Abruf sind, soweit nichts anderes vereinbart, unverzüglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen – abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir unbeschadet etwaiger weitergehenden Vereinbarungen berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

Versand

Ist nicht anderes schriftlich vereinbart erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Dies gilt auch bei Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen oder von uns beauftragten Speditionen. Dabei geht die Gefahr beim Verlassen des Lagers, spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, auf den Kunden über. Soweit wir frachtfrei bis zu einem bestimmten Bestimmungsort liefern tragen wir die Fracht unabgeladen.

Werden keine bestimmten Versandvorschriften schriftlich vereinbart richtet sich die Art des Versandes nach unserem eigenen billigen Ermessen.

Verpackung

Die Art und Weise der Verpackung erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, nach unserem eigenen billigen Ermessen.

Warenrücksendung

Warenrücksendungen auf unsere Kosten setzen ausdrücklich eine entsprechende vorherige schriftliche Vereinbarung voraus. Erfolgt eine solche Vereinbarung nicht sind wir berechtigt, die Annahme abzulehnen; die Gefahr insoweit liegt allein beim Rücksender.

Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart sind unsere Rechnungen spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf der vorstehenden Frist von 30 Tagen bzw. der ausdrücklich im Rahmen des Vertragsabschlusses niedergelegten Frist gerät der Besteller ohne weiteres in Verzug. Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, vom Besteller Zinsen in Höhe von mindestens acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zuzüglich Umsatzsteuer, zu berechnen. Skontoabzüge, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, sind unzulässig.

Gegenforderungen berechtigen den Besteller nur dann zur Aufrechnung, wenn diese von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gegen uns tituliert sind.

Vorkasse

Soweit uns wesentliche Umstände, die die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Bestellers mindern, bekannt werden sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

Sachmängelhaftung

Für die Sachmängelhaftung gelten die gesetzlichen Reglungen. Garantien binden uns nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich fixiert sind.

Mängel und Mindermengen sind unverzüglich mitzuteilen. Wir liefern umgehend Ersatz bzw. stocken die Mindermengen auf die vertragsmäßige Anzahl auf. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz usw., bestehen uns gegenüber nicht.

Jedwede Modifikation der gelieferten Ware, unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme entbinden uns sowohl von der gesetzlichen Gewährleistung wie auch eventuell vereinbarten Garantieleitungen, soweit der Käufer oder Besteller nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass diese Umstände für die Mangelhaftigkeit im Übrigen nicht ursächlich gewesen sind. Für die Ersatzlieferung und Nachbesserung wird in gleicher Weise gehaftet wie für den Liefergegenstand selbst. Insofern gelten vorstehende Reglungen entsprechend.

Soweit wir aus Gewährleistung oder Garantie haften ist der Käufer bzw. Besteller verpflichtet, uns nach eigenem billigem Ermessen notwendig erscheinende Ausbesserungen und Ersatzlieferungen zu ermöglichen.

Eine Ersatzvornahme durch Dritte setzt voraus, dass uns zuvor eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels eingeräumt ist.

Untersuchungs- + Rügepflicht

Der Käufer hat die Ware nach §377 HGB nach Eingang unverzüglich zu prüfen.

Die Ware ist unmittelbar bei Anlieferung auf äußerlich sichtbare Transportschäden und Schäden an der Verpackung zu untersuchen. Soweit solche Schäden eingetreten sind ist dies vom Empfänger schriftlich, grundsätzlich auf den Lieferpapieren, zu vermerken und vom Einlieferer bzw. Spediteur bestätigen und gegenzeichnen zu lassen.

Der Käufer bzw. Besteller hat die Transportverpackung unverzüglich nach Anlieferung zu entfernen und die Ware soweit tunlich einer unverzüglichen Untersuchung zu unterziehen. Soweit Mängel bei einer solchen Untersuchung erkennbar sind, sind diese unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dieses nicht muss der Käufer bzw. Besteller den Vollbeweis für eine Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs erbringen. Im Fall einer Weiterveräußerung hat der Käufer bzw. Besteller die von uns gelieferten Waren, auch wenn diese als ein Teil in ein anderes Produkt eingebracht oder eingebaut worden sind, einer Ausgangskontrollprüfung zu unterziehen.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung der Forderung aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem jeweiligen Kunden bzw. Besteller unser uneingeschränktes Eigentum.

Veräußert der Käufer die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bzw. Käufer mit allen Nebenrechten an uns bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung ab.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller oder Käufer stehen uns das Miteigentum und die entsprechenden Sicherungsrechte anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der Ware des Käufers bzw. Besteller zu.

Der Käufer bzw. Besteller ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware in keiner Weise berechtigt.

Datenschutz

Die Daten des Kunden bzw. Bestellers werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Reglungen gespeichert.

Erfüllungsort + Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oelsnitz/Vogtland.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln, auch teilweise, unzulässig oder undurchführbar sein so wird die Geltung der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Klausel möglichst nahe kommender Alternativreglung zu vereinbaren. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich niedergelegt sind. Eine Änderung dieser Bestimmungen setzt voraus, dass auch diese Änderung schriftlich niedergelegt ist.